Garantiebedingungen

Garantiebedingungen für Stahlketten für Bagger bis 24 Tonnen

12-monatige Händlergarantie der

Bauma Ketten Deutschland GmbH
Namsenbach 8
92507 Nabburg
Deutschland


Bei Kauf eines vormontierten Kettensatzes (2 Stück Stahlketten) für einen Bagger oder vergleichbare Baumaschine der Klasse 18 bis 24 Tonnen erhalten Sie unsere 12-monatige Händlergarantie kostenfrei.

Garantiebeginn ist der Tag der Rechnungslegung für den betreffenden Kettensatz.

Unsere Händlergarantie übertrifft die gesetzliche Gewährleistung durch die folgenden Ersatzleistungen:

1. Ersatzleistungen bei Garantiefällen
gem. 3. (garantiefähige Schäden):

Schadensereignis innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten: 100%

Das heißt, der Schaden an der garantiefähigen Stahlkette wird Ihnen als Garantienehmer vollständig ersetzt. Es gilt die Reihenfolge:

  1. Ist eine gleichwertige Ersatz-Stahlkette binnen 10 Werktagen zur gewünschten Verwendungsstelle lieferbar, so erfolgt die Schadensregulierung durch diese Ersatzlieferung und frachtfrei.
  2. Ist eine solche Ersatzlieferung von unserer Seite nicht möglich, so erfolgt eine Gutschrift des (anteiligen) Kaufbetrags aus der ursprünglichen Rechnungslegung mit Auszahlung auf Ihr Bankkonto.

Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist beschränkt auf Deutschland.
Ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung werden nicht berührt und nicht eingeschränkt.

2. Garantieantrag: Vertrauen ohne Bürokratie
Tausende von Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Stahlketten. Auch im Garantiefall hört dieses Vertrauen nicht auf: Wir regulieren schnell und unbürokratisch.
Was wir benötigen:
Bei Eintritt eines Schadens setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, am einfachsten per E-Mail an service@gummiketten-kaufen.de.

Ganz wichtig: Senden Sie uns Fotos des Schadens.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


3. Welche Schäden werden ersetzt?
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Kettenschaden auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und der weitere Betrieb der Kette nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Nicht garantiefähig sind hingegen Schäden durch normale Nutzung und Verschleiß sowie Schäden, die aus unsachgemäßer Anwendung folgen.

Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Schäden, Folgeschäden und Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.