Garantiebedingungen

Garantiebedingungen für Fahrmotoren für Bagger

12-monatige Händlergarantie der

Bauma Ketten Deutschland GmbH
Namsenbach 8
92507 Nabburg
Deutschland


Bei Kauf eines oder mehrerer Fahrmotoren für Bagger oder vergleichbare Baumaschinen erhalten Sie unsere 12-monatige Händlergarantie kostenfrei.

Garantiebeginn ist der Tag der Rechnungslegung.

Unsere Händlergarantie übertrifft die gesetzliche Gewährleistung durch die folgenden Ersatzleistungen:

1. Ersatzleistungen bei Garantiefällen
gem. 4. (garantiefähige Schäden):

Bei einem Schadensereignis innerhalb der Garantiezeit von 12 Monaten regulieren wir in der Reihenfolge:

  • Reparatur des Fahrmotors
  • Ersatz durch einen gleichwertigen Fahrmotor
  • Gutschrift

Wir behalten uns das Recht vor, der Fahrmotor vor einer endgültigen Entscheidung zur Inspektion anzufordern und stimmen dies immer im Voraus mit Ihnen ab. Der Fahrmotor muss vollständig und unverändert gesendet werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist beschränkt auf Deutschland und Österreich. Ihre Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung werden nicht berührt und nicht eingeschränkt.

2. Installation durch sie selbst

Die Installation kann von Ihnen selbst durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Installation fachkundig gemäß den beigelegten Anweisungen und Richtlinien erfolgt.

Bei Schäden infolge einer unsachgemäßen Installation erlischt die Garantie.

3. Garantieantrag: Vertrauen ohne Bürokratie
Tausende von Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Fahrmotoren. Auch im Garantiefall hört dieses Vertrauen nicht auf: Wir regulieren schnell und unbürokratisch.
Was wir benötigen:
Bei Eintritt eines Schadens setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Dies kann telefonisch oder schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail an service@gummiketten-kaufen.de.
Für die Bearbeitung eines Garantieanspruchs müssen mindestens folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Auftrags- oder Rechnungsnummer
  • Typ- und/oder Seriennummer des Produkts
  • Klare Beschreibung des Problems
  • Fotos und/oder Videos des Defekts
  • Fotos und/oder Videos der Installation bzw. des Anschlusses
  • Informationen zur Nutzung und Anwendung

Unvollständige Ansprüche können zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen. Wir streben eine schnelle Prüfung in der Regel innerhalb von zwei Werktagen sowie die zügige Abwicklung von Garantieansprüchen an, um Maschinenstillstände möglichst kurz zu halten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


4. Welche Schäden werden ersetzt?
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein Fahrmotorenschaden auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen ist und der weitere Betrieb nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Nicht garantiefähig sind hingegen Schäden durch normale Nutzung und Verschleiß sowie Schäden, die aus unsachgemäßer Montage oder Anwendung folgen. Dazu gehört auch die Verwendung falscher Öle und Schmiermittel, mangelnde Wartung sowie Änderungen oder Reparaturen durch Dritte ohne Genehmigung ebenso wie externe Beschädigung nach Annahme der Ware.

Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht Ansprüche auf Ersatz von sonstigen Schäden, Folgeschäden und Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.